Neue Informationspflicht auf Webseite

Seit dem 9. Januar 2016 gelten für Online-Händler neue Informationspflichten!

Laut der Europäische Verordnung über Online-Streitbeilegung muss ab sofort auf allen Internetseiten, auf welchen Waren oder Dienstleistungen bestellt, bzw. gebucht werden können der Link auf die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission gesetzt werden.

Die Informationspflichten gilt für alle Online-Händler unabhängig davon, ob die Teilnahme an einer alternativen Streitbeilegung gewollt ist oder nicht.

Betroffen sind auch Händler, die über keine eigene Internetseite verfügen, sondern ihre Produkte oder Dienstleistungen über Portale wie ebay oder Amazon vertreiben bzw. eine Buchung auf elektronischem Weg z.B. per E-Mail ermöglichen.

Der Link muss für den Verbraucher „leicht zugänglich“ sein. Eine Möglichkeit ist die Information über das Impressum oder die ABG Ihrer Webseite.

Bei Nichtbeachtung besteht die Gefahr einer Abmahnung wegen Verletzung der Informationspflicht.

Gerne sind wir Ihnen beim Einbinden der notwendigen Verlinkung auf Ihrer Webseite behilflich.

Weitere Informationen der IHK Nord Westfalen

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